Offene Stelle
Betreuungskraft nach § 43b (m/w/d)
Teilzeit, 25 Stunden, vormittags
Sie arbeiten 25 Stunden in der Woche, vormittags, und gestalten Betreuungsangebote in allen vier Wohnbereichen.
Die Qualifikation nach § 43b SGB XI müssen Sie mitbringen — hier ist das tatsächlich Bedingung und nicht bloß wünschenswert: Ohne sie darf die Leistung nicht abgerechnet werden. Wenn Sie die Weiterbildung gerade machen, bewerben Sie sich trotzdem und schreiben dazu, wann sie endet.
Was Sie anbieten, entscheiden Sie mit. Was bei den Bewohnern ankommt, weiß niemand besser als die Person, die es macht.
Was zu dieser Stelle gehört
- Betreuungsangebote in allen vier Wohnbereichen
- Qualifikation nach § 43b SGB XI erforderlich
Veröffentlicht am 25. September 2026
Bewerbung
In zwei Minuten beworben.
Kein Anschreiben, kein Konto. Wir melden uns innerhalb von drei Werktagen.
Für die Schrittführung braucht es JavaScript. Ohne stehen hier alle Fragen untereinander — rufen Sie uns gern an, dann nehmen wir Ihre Bewerbung am Telefon auf.
- Ihre Bewerbung als Betreuungskraft nach § 43b (m/w/d).
- Ab wann?
- Sofort · In 1–3 Monaten · Später
- Wie sollen wir uns melden?
- Ihr Name und ein Weg zu Ihnen — Telefon oder E-Mail, eines von beiden genügt. Mehr brauchen wir nicht.
- Ihr Qualifikationsnachweis
- Für diese Stelle brauchen wir den Nachweis nach § 43b SGB XI schon mit der Bewerbung — ohne ihn darf die Leistung nicht abgerechnet werden. Ein Scan der Urkunde als PDF genügt. Wer die Weiterbildung gerade macht, schickt die Anmeldebestätigung.